Akzentverschiebung

Hervorgeholt

Einige Bemerkungen zur GEMA

Alle Sommer wieder, mal nach München, mal nach Ber­lin, ruft die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ihre über zweitausend ordentlichen, fast fünftausend außerordentlichen und über dreißigtausend angeschlos­senen Mitglieder zur Mitgliederversammlung zusam­men, um über ihre Tätigkeit und ihre Geschäfte zu be­richten, in der Regel eine allmähliche Zunahme des Umsatzes zu konstatieren, einige notwendige und sicher auch einige nicht so notwendige Anpassungen und Än­derungen im Verteilungssystem der GEMA-Tantiemen einzuleiten, zu diskutieren und schließlich zu verabschie­den.

In der Regel wird die Öffentlichkeit darüber in einer Dreizeilenmeldung informiert. Etwas ausführlichere In­formationen erhalten auf Anforderung allenfalls Wirt­schaftsjournalisten. Denn die GEMA, der Welt größte und effektivste Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft, versteht sich als „Wirtschaftlicher Verein kraft Verlei­hung", ins Umgangsdeutsche übersetzt: als auf einem Gesetz beruhende und staatlich beaufsichtigte Vereini­gung von Komponisten und Textdichtern einschließlich der Verleger der Komponisten und der Textdichter, aus­schließlich um bei der öffentlichen und privaten Nut­zung ihrer Musik, Texte und Verlagsrechte einen ange­messenen Obulus einzutreiben und wieder auf die Mit­glieder auszuschütten. So bezeichnet sich die GEMA selbst als eine Inkasso-Gesellschaft im Interesse ihrer Mitglieder. Bisher – das heißt seit ihrer Wiederbegrün­dung 1945 – hat sich die GEMA nicht eigentlich als eine Institution des kulturellen Lebens begriffen, sondern ausschließlich als wirtschaftliche Einrichtung.

Kein Wunder, dass das öffentliche Erscheinungsbild von der GEMA einigermaßen vage geblieben ist. Über einige rein wirtschaftliche Interessenwahrnehmungen hat sie hin und wieder – so bei ihrer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof, alle Urheber der Eu­ropäischen Gemeinschaft als Mitglieder aufzunehmen, wenn sie es denn beantragen, und so beim Streit über den Verteilungsschlüssel beim Schallplattenrecht – in ih­rer öffentlichen Reputation immer wieder Federn lassen müssen. Das hatte schon dem seit 1945 als alleinigem GEMA-Vorstand amtierenden Erich Schulze, von Haus aus Kaufmann, Ende der siebziger Jahre zu denken ge­geben. Die Gründung der GEMA-Stiftung, die Erb­schaften und GEMA-Tantiemen kinderloser verstorbe­ner Urheber nach deren Testamentslage betreut, erlaubte Schulze in begrenztem Umfang auch kulturelle Förde­rungen des Musiklebens wie die Unterstützung von spe­zifischen Ausbildungsgängen für Arrangeure und andere gehobene Unterhaltungsmusiker an deutschen Musik­hochschulen, wie die Förderung des Ensemble Modern über die Gesellschaft für Neue Musik und wie je eine Pro­duktion der Münchner Musiktheater-Biennale.

Vom neuen GEMA-Generaldirektor Reinhold Kreile, von Haus aus Jurist und – anders als sein Vorgänger – ein Kenner und Liebhaber der Musik und der neuen Musik, der seit Mitte der achtziger Jahre die GEMA ebenso alleinverantwortlich leitet wie sein Vorgänger, war zumindest eine Akzentverschiebung, eine Art Klima­änderung zu erwarten. Wie von Insidern berichtet – die GEMA-Generalversammlungen sind unverändert nicht­öffentliche Versammlungen – hat Kreile Anfang Juli in seinem Tätigkeitsbericht ein Plädoyer für ein stärkeres kulturelles Selbstbewusstsein und Engagement der Urhe­berrechtsgesellschaft gehalten. Die wenigen bisher dazu veröffentlichten Kommentare sehen darin eine Art Wende, eine neue oder erneuerte GEMA.

Nun, an der Interessenlage der GEMA-Mitglieder, vor allem der starken Musik- und Text-Verleger-Lobby, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, die gesamtgesell­schaftliche Schwächung des Konsums ist auch an der Musikbranche, wirtschaftlich einer der größten Bran­chen überhaupt, nicht spurlos vorübergegangen, so dass auch Verleger und Urheber Einbußen erleiden. Ein kul­turelles Selbstverständnis andererseits mag für die GE­MA noch einigermaßen preiswert in Form von Reden und Werbemaßnahmen zum Beispiel bei den traditio­nellen und neuen Musikmessen zu erwerben sein, ein kulturelles Engagement im Musikleben, das durch die Überschuldung der öffentlichen Haushalte seinerseits einschneidende Einbußen erlitten hat und erleidet, ko­stet dagegen doch ganz erhebliche Mittel, will man den kulturellen Anspruch wirklich ernst nehmen. Diese Mit­tel aber sind über das von der Größe der GEMA-Stif­tung begrenzte Maß hinaus aus den eigentlichen GEMA-Einnahmen kaum zu leisten, solange die Rechts­form und die Struktur der GEMA unverändert ein „Wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung" unter wirt­schaftlicher und rechtlicher Staatsaufsicht bleibt.

Nun, diese im öffentlichen Bewußtsein nicht gerade bekannte Interessenlage der GEMA ist natürlich in der GEMA selbst allgegenwärtig. Das Plädoyer Kreiles für eine zunehmend kulturelle Orientierung der GEMA hat – hegelsch gesprochen – weniger mit einem „Bewußtsein von Nöthen" zu tun und schon gar nichts mit einer per­sönlichen Liebhaberei des GEMA-Generaldirektors. Sie gehört vielmehr in den Zusammenhang der bevorste­henden notwendigen Harmonisierung der Urheber­rechtswahrnehmung in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft. In den meisten europäischen Ländern aber spielen die Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in der Musik eine eminent kulturelle, ja kulturpolitische Rolle. Sie helfen den Komponistenverbänden, den Vereinigungen junger Komponisten, den Musikinformationszentren und bei der Finanzierung von Festivals, Foren, Schallplatten und Aufführungsmateria­lien dort, wo öffentliche Unterstützungen nicht mehr ausreichen oder der freie Markt praktisch zusammenge­brochen ist. In die Statuten der Internationalen Vereini­gung aller Nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten, der CISAC, ist als eine Regel auf­genommen, dass die Kultur mit einem bestimmten An­teil des Tantiemenaufkommens zu fördern ist. Einzig das reiche und im Inkasso exzellent organisierte deut­sche Mitglied, die GEMA, macht hier eine unrühmliche Ausnahme, weil sie, siehe oben, eine „Wirtschaftliche Vereinigung kraft Verleihung" ist.

Bisher allerdings deklarierte die GEMA einen Teil ih­rer wirtschaftlichen Verteilung des Inkassos zur kultu­rellen Förderung: die sogenannte Kulturelle Wertung, im GEMA-Jargon kurz Wertung genannt. Mit diesen Geldern aber werden nur die Urheber und Verleger selbst gefördert, und zwar nach einem von ihnen selbst mit einem komplizierten Punktsystem und zusätzlichen Entscheidungsspielräumen für den sogenannten Wer­tungsausschuss festgelegten Bewertungssystem des kul­turellen Werts jedes einzelnen Komponisten, Texters und Verlegers. Der ermittelte Faktor wird dann mit dem nor­malen Aufkommen des GEMA-Mitglieds multipliziert, so dass diejenigen, die schon aufgrund ihrer regionalen, nationalen und internationalen Anerkennung die größ­ten Aufführungszahlen erreichen, auch die höchste Zu­satzwertung erhalten.

Nun ist es abzusehen, dass es sich viele europäische Län­der nicht leisten können, im Wege der notwendigen Harmonisierung ihr System auf das GEMA-System, zu­dem das System des deutschen Wesens, umzustellen. Im öffentlichen Musikleben Frankreichs, der Niederlande, Schwedens, Dänemarks und Englands wären in jedem Land wieder etwas andere Einbrüche zu befürchten. Die GEMA versucht unter Kreiles Leitung offensichtlich, erst einmal eine Art von kulturellem Gewissen nach außen darzustellen und Einsichten für eine möglicher­weise unumgängliche, zumindest teilweise Änderung der Verteilung im Innern der GEMA vorzubereiten. –

Auch der Jubel, den kürzlich Wolfgang Sandner in der FAZ, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, angestimmt hat angesichts einer Einigungsempfehlung des Deut­schen Patentamts in München, das die Rechtsaufsicht über die GEMA führt, ist nur mit gemischten Gefühlen nachzuvollziehen. Die GEMA hatte dem Veranstalter zweier Großveranstaltungen mit den sogenannten „Drei Tenören" im Münchner Olympia-Stadion und im Düssel­dorfer Rheinstadion in der Einschätzung, dass es sich da­bei um Massenveranstaltungen und nicht um E-Musik­-Konzerte gehandelt habe, Tantiemenrechnungen in Mil­lionenhöhe geschickt. Der Veranstalter will nur etwa vierzigtausend Mark E-Musik-Konzerttantiemen bezah­len. Das Patentamt aber habe einen Einigungsvorschlag „erlassen", nach dem der Millionenbetrag zu zahlen sei.

Nun, auch das ist keine revolutionäre Entscheidung, schließlich hat das Patentamt ja das Inkassosystem der GEMA selbst geprüft und genehmigt, bei jeder Ände­rung immer wieder von neuem, und es wird weiterhin unverändert ein Unterschied zwischen E- und U-Musik praktiziert. Dass in der Begründung des Einigungserlas­ses Formulierungen benutzt werden, bei diesen Großveranstaltungen hätte der „Schaucharakter und der Umfang des Konzerts" sowie die „Vermarktung von Musik" und nicht der Gedanke des „Musikgenusses und der Musikverbreitung" im Vordergrund gestanden, heißt noch nicht, dass alle überwiegend vermarktete Mu­sik zum Beispiel im Kommerzradio, auf Schallplatten, in den neuen marketingorientierten Musiktempeln, egal ob sie als E-Musik oder als U-Musik angesehen wird, nun mit höheren GEMA-Gebühren zu rechnen hätte. –

Die sogenannte „Love Parade" Anfang Juli in Berlin mit etwa einer Million Teilnehmern dagegen und einer laufenden Wiedergabe im Kommerz-Fernsehsender VI­VA gehört wohl zweifelsfrei in die Kategorie Großver­anstaltungen mit über fünfzehntausend Personen mit ei­nem besonderen „Schaucharakter" ganz eigener Art, auch wenn kein Eintrittsgeld verlangt wurde.

Hervorgeholt aus MusikTexte 71 (August 1997)

Die Veröffentlichung geschieht mit Genehmigung des Verlags MusikTexte Gisela Gronemeyer (Erben). Alle Rechte vorbehalten.

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