Akzentverschiebung
HervorgeholtEinige Bemerkungen zur GEMA
Alle Sommer wieder, mal nach München, mal nach Berlin, ruft die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ihre über zweitausend ordentlichen, fast fünftausend außerordentlichen und über dreißigtausend angeschlossenen Mitglieder zur Mitgliederversammlung zusammen, um über ihre Tätigkeit und ihre Geschäfte zu berichten, in der Regel eine allmähliche Zunahme des Umsatzes zu konstatieren, einige notwendige und sicher auch einige nicht so notwendige Anpassungen und Änderungen im Verteilungssystem der GEMA-Tantiemen einzuleiten, zu diskutieren und schließlich zu verabschieden.
In der Regel wird die Öffentlichkeit darüber in einer Dreizeilenmeldung informiert. Etwas ausführlichere Informationen erhalten auf Anforderung allenfalls Wirtschaftsjournalisten. Denn die GEMA, der Welt größte und effektivste Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft, versteht sich als „Wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung", ins Umgangsdeutsche übersetzt: als auf einem Gesetz beruhende und staatlich beaufsichtigte Vereinigung von Komponisten und Textdichtern einschließlich der Verleger der Komponisten und der Textdichter, ausschließlich um bei der öffentlichen und privaten Nutzung ihrer Musik, Texte und Verlagsrechte einen angemessenen Obulus einzutreiben und wieder auf die Mitglieder auszuschütten. So bezeichnet sich die GEMA selbst als eine Inkasso-Gesellschaft im Interesse ihrer Mitglieder. Bisher – das heißt seit ihrer Wiederbegründung 1945 – hat sich die GEMA nicht eigentlich als eine Institution des kulturellen Lebens begriffen, sondern ausschließlich als wirtschaftliche Einrichtung.
Kein Wunder, dass das öffentliche Erscheinungsbild von der GEMA einigermaßen vage geblieben ist. Über einige rein wirtschaftliche Interessenwahrnehmungen hat sie hin und wieder – so bei ihrer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof, alle Urheber der Europäischen Gemeinschaft als Mitglieder aufzunehmen, wenn sie es denn beantragen, und so beim Streit über den Verteilungsschlüssel beim Schallplattenrecht – in ihrer öffentlichen Reputation immer wieder Federn lassen müssen. Das hatte schon dem seit 1945 als alleinigem GEMA-Vorstand amtierenden Erich Schulze, von Haus aus Kaufmann, Ende der siebziger Jahre zu denken gegeben. Die Gründung der GEMA-Stiftung, die Erbschaften und GEMA-Tantiemen kinderloser verstorbener Urheber nach deren Testamentslage betreut, erlaubte Schulze in begrenztem Umfang auch kulturelle Förderungen des Musiklebens wie die Unterstützung von spezifischen Ausbildungsgängen für Arrangeure und andere gehobene Unterhaltungsmusiker an deutschen Musikhochschulen, wie die Förderung des Ensemble Modern über die Gesellschaft für Neue Musik und wie je eine Produktion der Münchner Musiktheater-Biennale.
Vom neuen GEMA-Generaldirektor Reinhold Kreile, von Haus aus Jurist und – anders als sein Vorgänger – ein Kenner und Liebhaber der Musik und der neuen Musik, der seit Mitte der achtziger Jahre die GEMA ebenso alleinverantwortlich leitet wie sein Vorgänger, war zumindest eine Akzentverschiebung, eine Art Klimaänderung zu erwarten. Wie von Insidern berichtet – die GEMA-Generalversammlungen sind unverändert nichtöffentliche Versammlungen – hat Kreile Anfang Juli in seinem Tätigkeitsbericht ein Plädoyer für ein stärkeres kulturelles Selbstbewusstsein und Engagement der Urheberrechtsgesellschaft gehalten. Die wenigen bisher dazu veröffentlichten Kommentare sehen darin eine Art Wende, eine neue oder erneuerte GEMA.
Nun, an der Interessenlage der GEMA-Mitglieder, vor allem der starken Musik- und Text-Verleger-Lobby, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, die gesamtgesellschaftliche Schwächung des Konsums ist auch an der Musikbranche, wirtschaftlich einer der größten Branchen überhaupt, nicht spurlos vorübergegangen, so dass auch Verleger und Urheber Einbußen erleiden. Ein kulturelles Selbstverständnis andererseits mag für die GEMA noch einigermaßen preiswert in Form von Reden und Werbemaßnahmen zum Beispiel bei den traditionellen und neuen Musikmessen zu erwerben sein, ein kulturelles Engagement im Musikleben, das durch die Überschuldung der öffentlichen Haushalte seinerseits einschneidende Einbußen erlitten hat und erleidet, kostet dagegen doch ganz erhebliche Mittel, will man den kulturellen Anspruch wirklich ernst nehmen. Diese Mittel aber sind über das von der Größe der GEMA-Stiftung begrenzte Maß hinaus aus den eigentlichen GEMA-Einnahmen kaum zu leisten, solange die Rechtsform und die Struktur der GEMA unverändert ein „Wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung" unter wirtschaftlicher und rechtlicher Staatsaufsicht bleibt.
Nun, diese im öffentlichen Bewußtsein nicht gerade bekannte Interessenlage der GEMA ist natürlich in der GEMA selbst allgegenwärtig. Das Plädoyer Kreiles für eine zunehmend kulturelle Orientierung der GEMA hat – hegelsch gesprochen – weniger mit einem „Bewußtsein von Nöthen" zu tun und schon gar nichts mit einer persönlichen Liebhaberei des GEMA-Generaldirektors. Sie gehört vielmehr in den Zusammenhang der bevorstehenden notwendigen Harmonisierung der Urheberrechtswahrnehmung in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft. In den meisten europäischen Ländern aber spielen die Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in der Musik eine eminent kulturelle, ja kulturpolitische Rolle. Sie helfen den Komponistenverbänden, den Vereinigungen junger Komponisten, den Musikinformationszentren und bei der Finanzierung von Festivals, Foren, Schallplatten und Aufführungsmaterialien dort, wo öffentliche Unterstützungen nicht mehr ausreichen oder der freie Markt praktisch zusammengebrochen ist. In die Statuten der Internationalen Vereinigung aller Nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten, der CISAC, ist als eine Regel aufgenommen, dass die Kultur mit einem bestimmten Anteil des Tantiemenaufkommens zu fördern ist. Einzig das reiche und im Inkasso exzellent organisierte deutsche Mitglied, die GEMA, macht hier eine unrühmliche Ausnahme, weil sie, siehe oben, eine „Wirtschaftliche Vereinigung kraft Verleihung" ist.
Bisher allerdings deklarierte die GEMA einen Teil ihrer wirtschaftlichen Verteilung des Inkassos zur kulturellen Förderung: die sogenannte Kulturelle Wertung, im GEMA-Jargon kurz Wertung genannt. Mit diesen Geldern aber werden nur die Urheber und Verleger selbst gefördert, und zwar nach einem von ihnen selbst mit einem komplizierten Punktsystem und zusätzlichen Entscheidungsspielräumen für den sogenannten Wertungsausschuss festgelegten Bewertungssystem des kulturellen Werts jedes einzelnen Komponisten, Texters und Verlegers. Der ermittelte Faktor wird dann mit dem normalen Aufkommen des GEMA-Mitglieds multipliziert, so dass diejenigen, die schon aufgrund ihrer regionalen, nationalen und internationalen Anerkennung die größten Aufführungszahlen erreichen, auch die höchste Zusatzwertung erhalten.
Nun ist es abzusehen, dass es sich viele europäische Länder nicht leisten können, im Wege der notwendigen Harmonisierung ihr System auf das GEMA-System, zudem das System des deutschen Wesens, umzustellen. Im öffentlichen Musikleben Frankreichs, der Niederlande, Schwedens, Dänemarks und Englands wären in jedem Land wieder etwas andere Einbrüche zu befürchten. Die GEMA versucht unter Kreiles Leitung offensichtlich, erst einmal eine Art von kulturellem Gewissen nach außen darzustellen und Einsichten für eine möglicherweise unumgängliche, zumindest teilweise Änderung der Verteilung im Innern der GEMA vorzubereiten. –
Auch der Jubel, den kürzlich Wolfgang Sandner in der FAZ, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, angestimmt hat angesichts einer Einigungsempfehlung des Deutschen Patentamts in München, das die Rechtsaufsicht über die GEMA führt, ist nur mit gemischten Gefühlen nachzuvollziehen. Die GEMA hatte dem Veranstalter zweier Großveranstaltungen mit den sogenannten „Drei Tenören" im Münchner Olympia-Stadion und im Düsseldorfer Rheinstadion in der Einschätzung, dass es sich dabei um Massenveranstaltungen und nicht um E-Musik-Konzerte gehandelt habe, Tantiemenrechnungen in Millionenhöhe geschickt. Der Veranstalter will nur etwa vierzigtausend Mark E-Musik-Konzerttantiemen bezahlen. Das Patentamt aber habe einen Einigungsvorschlag „erlassen", nach dem der Millionenbetrag zu zahlen sei.
Nun, auch das ist keine revolutionäre Entscheidung, schließlich hat das Patentamt ja das Inkassosystem der GEMA selbst geprüft und genehmigt, bei jeder Änderung immer wieder von neuem, und es wird weiterhin unverändert ein Unterschied zwischen E- und U-Musik praktiziert. Dass in der Begründung des Einigungserlasses Formulierungen benutzt werden, bei diesen Großveranstaltungen hätte der „Schaucharakter und der Umfang des Konzerts" sowie die „Vermarktung von Musik" und nicht der Gedanke des „Musikgenusses und der Musikverbreitung" im Vordergrund gestanden, heißt noch nicht, dass alle überwiegend vermarktete Musik zum Beispiel im Kommerzradio, auf Schallplatten, in den neuen marketingorientierten Musiktempeln, egal ob sie als E-Musik oder als U-Musik angesehen wird, nun mit höheren GEMA-Gebühren zu rechnen hätte. –
Die sogenannte „Love Parade" Anfang Juli in Berlin mit etwa einer Million Teilnehmern dagegen und einer laufenden Wiedergabe im Kommerz-Fernsehsender VIVA gehört wohl zweifelsfrei in die Kategorie Großveranstaltungen mit über fünfzehntausend Personen mit einem besonderen „Schaucharakter" ganz eigener Art, auch wenn kein Eintrittsgeld verlangt wurde.
Hervorgeholt aus MusikTexte 71 (August 1997)
Die Veröffentlichung geschieht mit Genehmigung des Verlags MusikTexte Gisela Gronemeyer (Erben). Alle Rechte vorbehalten.
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