Wandel in der Beurteilung künstlerischer Werte?
KommentarEntwicklungen eines Reformprojekts
In einem Plenarsaal eine Versammlung von Künstler:innen. Sie werden über ein Reformvorhaben abstimmen, das über die Zukunft der Künstler:innen und ihrer Kunst, über die Zukunft ihrer Verwertungsgesellschaft entscheiden wird. Über einen im letzten Jahr abgelehnten Reformantrag wird erneut abgestimmt, diesmal in etwas überarbeiteter Form. Dabei handelt es sich um eine Reform der Verteilung von Tantiemen und Fördergeldern an Künstler:innen. Diese Unterstützung kommt seit Jahrzehnten vielen Kunstschaffenden zugute. Seit Kriegsende hatte auch das Einfluss auf die international herausragende Reputation Deutschlands in der Kulturszene; so kamen viele junge Menschen hierher, um an den verschiedenen Kunsthochschulen des Landes zu studieren.
Unsere Versammlung besteht aus einer großen Gruppe von Maler:innen und einer kleinen Gruppe von Bildhauer:innen. (Diese Verteilung ist schematisch, diese beiden Gruppen kommunizieren und inspirieren sich gegenseitig. Einige Künstler:innen sind auch von einer zur anderen gewechselt.)
Die Maler:innen – in der Mehrheit – werden für eine radikale Änderung des Solidaritätssystems stimmen, das Bildhauer:innen – in der Minderheit – gewährt wird.
Was ist passiert?
Wie konnte die Diskussion im Vorfeld in eine solche Richtung gelenkt werden, dass die Abstimmung, die für die Bildhauer:innen einen immensen Nachteil haben wird, so ausfällt? Wieso konnte dieselbe kleine Gruppe die anderen nicht von ihrer kulturellen Bedeutung überzeugen und davon, dass die bisherige Unterstützung existenziell wichtig ist?
Die Mitglieder der Gruppe der Bildhauer:innen bekräftigten jedoch, dass sie nicht gegen eine Reform seien, dass das System unbedingt aktualisiert werden müsse und dass die Möglichkeiten der „Förderungen” künftig auch jungen Maler:innen offenstehen sollten, die Unterstützung benötigen, um auf den Markt zu kommen und die Vorteile des Marktes zu nutzen.
Reden wir über den Markt: Unsere Bildhauer:innen argumentieren, dass sich ihre oft umfangreicheren und zweifellos ungewöhnlichen Werke nicht so gut verkaufen wie die ihrer Kolleg:innen, dass die Ausstellungsmöglichkeiten geringer sind und dass es den Museen angesichts der heutigen Wirtschaftslage auch an finanziellen Mitteln mangelt.
- Im Entscheidungsbüro der Gesellschaft werden Bildhauer:innen immer weniger vertreten, seit einem Jahr nur noch von einem stellvertretenden Aufsichtsratsmitglied. Ein mutiger junger Bildhauer, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, sich aber mit anderen und deren starken Interessen verbinden muss – heute besonders getrieben von der Angst der Einmischung künstlicher Intelligenz in ihre Werke.
- Seit letztem Jahr wurden eine Reihe ausgewählter Maler:innen und Bildhauer:innen in Berlin eingeladen, das Reformprojekt zu besprechen. Sie waren in zwei separate Foren unterteilt. Die Bildhauerin, die ich bin (ich arbeite auch mit Raum, Volumen, Gewicht und Farbe), konnte vor Ort erkennen, dass alle Vorschläge zur Sicherung des kollektiven Systems der Verteilung abgelehnt wurden. Dabei werden die Einnahmen nach einem Punktesystem verteilt, was bedeutet, dass „das Werk” im Mittelpunkt steht und die Grundlage dieses Systems bildet und nicht dessen Nutzung.
Dieses System wäre zu teuer und international nicht mehr zu rechtfertigen. Für dieses Argument wurden jedoch keine Beweise vorgelegt.
Ein drittes gemischtes Forum, bei dem Maler:innen und Bildhauer:innen zusammenkommen sollten, fand in Präsenz nie statt. Stattdessen gab es im Frühling – viel später als geplant – ein gemischtes Online-Forum. Um die Problematik der Verteilung ernsthaft diskutieren und anhand vollständiger Informationen und Zahlen reflektieren zu können, hätte es ein Treffen in Präsenz gebraucht. Letztendlich gab es nur direkt vor der Abstimmung in Berlin die Chance zu diskutieren, also viel zu spät. Die beiden Gruppen hatten weder Gelegenheit zum Austausch noch zum Stellen von Fragen.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt, der kritisiert werden muss, betrifft die Kommunikation des Vorhabens. Bei einer Vielzahl von Veranstaltungen (einschließlich der jüngsten „Roadshows” in verschiedenen Städten) wurden Grafiken präsentiert, die einige Zahlen angaben:
3 % und 97 %: Das entspricht den Prozentsätzen der Partizipation von Bildhauer:innen und Maler:innen am Fördertopf.
30 % und 70 %: Das sind die Prozentsätze der Förderung aus den 10 % der Tantiemen für soziale und kulturelle Zwecke, die den beiden jeweiligen Gruppen gewährt werden. 4.236 Euro Förderbetrag gehen an Bildhauer:innen, 2.028 Euro an Maler:innen, anders gesagt: Der Gruppe der Bildhauer:innen wird das Doppelte an Förderung gewährt.
Die Botschaft ist klar: Bildhauer:innen und ihre Kunst kosten zu viel.
Die Maler:innen, denen keine weitere entscheidende vergleichende Studie gezeigt wurde, um die Situation zu erfassen und einzuordnen, stimmten daher mit überwältigender Mehrheit für die Abschaffung eines Systems, das sie, wie Aufsichtsrat und Vorstand ihnen zeigten, zwangsläufig für unfair und nicht zu rechtfertigen halten mussten.
Die fehlende Grafik, die allein eine Kontextualisierung dieser Zahlen ermöglicht, zeigt, dass das Tantiemeneinkommen von Maler:innen 10.774 Euro beträgt, während es bei Bildhauer:innen 1.685 Euro ausmacht (GEMA-Zahlen 2024), also sechs Mal weniger.
Aufsichtsrat und Vorstand haben in diesen Foren immer wieder betont, dass Bildhauerei eine sehr wichtige Kunst sei und dass sie als Unterstützung und auch als Ausgleich für den Verlust des kollektiven Verteilungssystems ein dreiteiliges Hilfssystem (Fokusförderung) eingeführt haben.
Gleichzeitig wird aber den Bildhauer:innenn mitgeteilt, dass sie künftig mit Einbußen von rund 60 Prozent ihres Einkommens rechnen müssen.
Einige Ansätze dieses neuen, ziemlich komplizierten Systems sind sicherlich nicht schlecht, aber es stellt das Werk nicht mehr in den Mittelpunkt, es wird nun die Nutzung sein, die entscheidend sein wird.
Darüber hinaus muss für den Zugang zu dieser Fokusförderung ein Mindesteinkommen erreicht werden, welches Resonanz des unmittelbaren Erfolgs der eigenen Arbeiten sein wird (Marktentscheidung). Schließlich müssen, um diese zusätzliche Förderung zu erhalten, Sonderanträge gestellt und von einer Kommission genehmigt werden.
Ein weiteres Problem in der Zukunft: Mit diesem Einkommensverlust ist die Möglichkeit, ordentliches Mitglied zu werden und ein entscheidendes Mitspracherecht zu haben, stark eingeschränkt – das Gleichgewicht der beiden Gruppen wird zunehmend gefährdet.
Die Verwertungsgesellschaft, die Mitglieder hinzugewonnen hat (103.094 Mitglieder im Jahr 2025), gibt für 2025 einen Umsatz von 1,338 Milliarden Euro bzw. einen Gewinn von 0,4 % bekannt, unter anderem dank der Automatisierung in bestimmten Abteilungen.
Worum geht es also genau?
Können wir über eine bestimmte Tendenz sprechen? Kann man von einem Wandel in der Beurteilung ethischer und künstlerischer Werte sprechen?
Und sollten wir diese Reform jetzt und in den kommenden Jahren nicht überprüfen, neu bewerten und anpassen, um nicht zu sehen, wie Bildhauer:innen und mit ihnen ihre Organisator:innen, Agenturen und Verleger:innen verschwinden?
Ganz zu schweigen von internationalen Konsequenzen und der verpassten Chance, junge Künstler:innen aus dem Ausland willkommen zu heißen und einen unverzichtbaren Austausch mit ihnen zu pflegen.
Frau Justizministerin Stefanie Hubig eröffnete die Sitzung am Freitag in Berlin mit einem ausführlichen Plädoyer gegen den Einfluss von KI in der Kunst. Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) hatte in einem Offenen Brief in Kopie an das Bundesministerium der Justiz (BMJV) ihre scharfe Kritik an der geplanten Reform der Kulturförderung und des Bewertungssystems geäußert. Frau Hubig ging jedoch nicht auf andere Themen ein und richtete auch kein persönliches Wort an die verschiedenen anwesenden Künstler:innengruppen.
Das letzte Wort überlasse ich dem CEO unseres Unternehmens, gesprochen während desselben Treffens – wobei ich mich frage, an wen es gerichtet ist:
“Wir fördern keine Lebensentwürfe.”
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